Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.loewenimherz.de/ veröffentlichten Website des Landes Hessen https://www.hessen.de//.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere:
a. Beschreibung
Navigation per Tastatur
b. Maßnahmen
Für das Jahr 2021 sind umfangreiche technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barrierefreie Umsetzung der Webseite.
c. Zeitplan
Siehe b
d. Barrierefreie Alternative
Verwendung der Suche https://integrationskompass.hessen.de/ oder des Kontaktformulars https://integrationskompass.hessen.de/%C3%BCber-uns/kontakt.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
a. Beschreibung
Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Gebärdensprachliche Videos werden aktuell nur bei ausgewählten Pressekonferenzen zur Verfügung gestellt.
b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die notwendigen Ressourcen für die barrierefreien Webseiten wurden für die technische und redaktionelle Komplettüberarbeitung der drupalbasierten Webseiten des Landes im Jahr 2021 eingeplant.
c. Barrierefreie Alternative
Verwendung des Kontaktformulars https://hessen.de/%C3%BCber-uns/kontakt oder unter der E-Mail-Adresse integration@hsm.hessen.de.
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.
Inhalt:
a. Beschreibung
Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT
b. Barrierefreie Alternative
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt.
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: z.B. die umfassende technische und redaktionelle Anpassung der Webseite bis Ende 2021.
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
keine Inhalte
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit des Regierungspräsidiums Gießen
Frau Katharina Schneider
Teamleitung Öffentlichkeitsarbeit in der Stabstelle für Presse, Öffentlichkeitsarbeit
Region Mittelhessen
Telefon: +49 (0) 641 – 303 2104
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@rpgi.hessen.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de